Eignung
Die in Deutschland
seit 1954 bestehende Medizinisch-Psychologische Untersuchung beurteilt
die Fahreignung eines Menschen, der gehäuft gegen
Verkehrsregeln verstoßen hat oder schwerwiegende
Verkehrsstraftaten begangen hat. Die Begutachtungsstelle entscheidet
hier, ob die Fahrerlaubnis des Antragstellers entzogen oder neuverteilt
wird und teilt dies den Fahrerlaubnisbehörden mit. Die
gesetzliche Bezeichnung der Untersuchung lautet „Begutachtung
der Fahreignung“. Abwertend wird sie als
„Idiotentest“ bezeichnet.
Beurteilt wird die Fahreignung von einem Verkehrspsychologen, der für das Prüfen der Mobilitätskompetenz und die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges des Kraftfahrers zuständig ist. Voraussetzungen wie das Beherrschen von Verkehrsregeln und die Berücksichtigung anderer Verkehrsteilnehmer bestimmen die Mobilitätskompetenz der jeweiligen Person. Sie muss physisch und psychisch in der Lage sein, das Kraftfahrzeug sicher zu bedienen. Das von den Verkehrspsychologen angefertigte MPU Gutachten, welches von der wahrscheinlichen Entwicklung des Antragstellers in der Zukunft handelt, wird teilweise im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte vermerkt und an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Die Begutachtungsstellen unterliegen ständigen Überprüfungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen bescheinigt das Befolgen der Neutralität, Objektivität und die Einhaltung der Schweigepflicht der Verkehrspsychologen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, das Guthaben der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung abzulehnen, sofern Zweifel an den oben genannten Kriterien bestehen.
Die zukünftige Verkehrsverhaltungsweise des Auffälligen ist das zentrale Thema der Medizinisch-Psychologischen Beratung. Erstgespräche mit Verkehrspsychologen sind in der Regel kostenlos. Die Preise der Beratungsstunden sind abhängig von der Qualifikation des Beraters und von den städtischen Dispositionen. Der Ratsuchende kann jedoch mit einem Preis zwischen 80 und 150 Euro rechnen. Die MPU Vorbereitung nutzt die Zeit der Fahrerlaubnissperre des Ratsuchenden und versucht, ihn für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorzubereiten.
2008 wurden in Deutschland 103.137 Untersuchungen durchgeführt. 58% der Teilnehmer nahmen unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teil. Weitere Anlässe für den Besuch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sind verkehrsrechtliche oder strafrechtliche Auffälligkeiten und Drogenmissbrauch.
Die aus drei Teilen bestehende Untersuchung dauert ungefähr drei bis vier Stunden. Im medizinischen Teil findet ein Gespräch mit einem Arzt statt. Danach kommt es zu einer körperlichen Untersuchung und gegeben falls zu einer Laboruntersuchung, die einen möglichen Drogenkonsum ermittelt. Blutabnahmen, Haar- oder Urinanalysen werden oft im medizinischen Teil durchgeführt. Das darauffolgende psychologische Gespräch geht bereits besprochene Grundsätze für die Zukunft durch und zeichnet die Ergebnisse mit Hilfe eines Computers auf. Die Untersuchung besteht desweiteren aus einem Reaktionstest, der die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit konstatiert.
Der Preis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt ungefähr über 500,00 Euro. Die Durchführung eines Drogenscreenings kostet zusätzlich 128,00 Euro.
Beurteilt wird die Fahreignung von einem Verkehrspsychologen, der für das Prüfen der Mobilitätskompetenz und die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges des Kraftfahrers zuständig ist. Voraussetzungen wie das Beherrschen von Verkehrsregeln und die Berücksichtigung anderer Verkehrsteilnehmer bestimmen die Mobilitätskompetenz der jeweiligen Person. Sie muss physisch und psychisch in der Lage sein, das Kraftfahrzeug sicher zu bedienen. Das von den Verkehrspsychologen angefertigte MPU Gutachten, welches von der wahrscheinlichen Entwicklung des Antragstellers in der Zukunft handelt, wird teilweise im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte vermerkt und an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Die Begutachtungsstellen unterliegen ständigen Überprüfungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen bescheinigt das Befolgen der Neutralität, Objektivität und die Einhaltung der Schweigepflicht der Verkehrspsychologen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat das Recht, das Guthaben der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung abzulehnen, sofern Zweifel an den oben genannten Kriterien bestehen.
Die zukünftige Verkehrsverhaltungsweise des Auffälligen ist das zentrale Thema der Medizinisch-Psychologischen Beratung. Erstgespräche mit Verkehrspsychologen sind in der Regel kostenlos. Die Preise der Beratungsstunden sind abhängig von der Qualifikation des Beraters und von den städtischen Dispositionen. Der Ratsuchende kann jedoch mit einem Preis zwischen 80 und 150 Euro rechnen. Die MPU Vorbereitung nutzt die Zeit der Fahrerlaubnissperre des Ratsuchenden und versucht, ihn für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorzubereiten.
2008 wurden in Deutschland 103.137 Untersuchungen durchgeführt. 58% der Teilnehmer nahmen unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teil. Weitere Anlässe für den Besuch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sind verkehrsrechtliche oder strafrechtliche Auffälligkeiten und Drogenmissbrauch.
Die aus drei Teilen bestehende Untersuchung dauert ungefähr drei bis vier Stunden. Im medizinischen Teil findet ein Gespräch mit einem Arzt statt. Danach kommt es zu einer körperlichen Untersuchung und gegeben falls zu einer Laboruntersuchung, die einen möglichen Drogenkonsum ermittelt. Blutabnahmen, Haar- oder Urinanalysen werden oft im medizinischen Teil durchgeführt. Das darauffolgende psychologische Gespräch geht bereits besprochene Grundsätze für die Zukunft durch und zeichnet die Ergebnisse mit Hilfe eines Computers auf. Die Untersuchung besteht desweiteren aus einem Reaktionstest, der die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit konstatiert.
Der Preis der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung liegt ungefähr über 500,00 Euro. Die Durchführung eines Drogenscreenings kostet zusätzlich 128,00 Euro.